Kontakt
Trauordnung

4.1 Grundlagen Trauung
Kirchenordnung der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau:
§ 28 Trauung
- Die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst, in dem den Eheleuten durch Gottes Wort Verheissung und Segen zugesprochen wird. Auf Wunsch kann die Trauung in einem Sonn-tagsgottesdienst mit der Gemeinde gefeiert werden.
- Die ökumenische Trauung ist ein Gottesdienst, welcher beide Traditionen berücksichtigt. Für kirchenrechtliche Aspekte beachtet die Pfarrerin oder der Pfarrer die Weisungen, die von den Kirchenleitungen gemeinsam erarbeitet worden sind.
- Der Trauung geht ein Traugespräch zwischen der Pfarrerin oder dem Pfarrer und den Eheleuten voran.
- Die Vorweisung einer Kopie aus dem Familienausweis oder einer Kopie des zivilstandsamtlichen Ehescheins ist Voraussetzung für die kirchliche Trauung. Diese Kopie wird im Archiv derjenigen Kirchgemeinde aufbewahrt, in der die Trauung stattfindet.
- Die Trauung wird den Eheleuten schriftlich in der Traubibel oder auf dem Trauschein bestätigt.
- Trauungen können der Kirchgemeinde im Gottesdienst des folgenden Sonntags bekannt gegeben werden.
4.2 Voraussetzungen
Der Nachweis der Ziviltrauung ist die Voraussetzung für den kirchlichen Trauakt. Seit dem 01. Januar 2000 ist das neue Eherecht in Kraft. Auf dem Standesamt wird nur noch auf Wunsch und ge-gen Bezahlung ein Trauschein abgegeben. Als Nachweis der zivilen Trauung genügt eine Kopie der entsprechenden Seite aus dem Familienbüchlein. Diese wird von der Kirchgemeinde archiviert. Die Kirchenpflege entscheidet, ob und welche Mitglieder anderer Konfessionen oder Ritualbeglei-ter in der Kirche Trauungen vollziehen dürfen. Eine Hochzeit ist so früh wie möglich beim Pfarramt oder Sekretariat der Reformierten Kirche Kulm anzumelden. Die zuständige Pfarrperson wird sich zu einem vorbereitenden Gespräch mit dem Brautpaar in Kontakt setzen.
4.3 Register
Die Trauung wird im Register derjenigen Kirchgemeinde eingetragen, auf deren Boden sie stattgefunden hat. Ihr Vollzug wird den Eheleuten durch Urkunde oder Eintrag in der Traubibel bestätigt. Sie kann im folgenden Sonntagsgottesdienst bekannt gegeben werden. Gehört bei einer reformiert vollzogenen Trauung ein Teil des Ehepaares der römisch-katholischen Kirche an, und soll die Trauung von der römisch-katholischen Kirche doch anerkannt sein, so muss beim römisch-katholischen Pfarramt des Wohnortes eine Formdispens beantragt werden. Bei einer ökumenischen Trauung muss der römisch-katholische Priester den Trauakt vollziehen.
4.4 Dekoration
Für die Dekoration und den Blumenschmuck in der Kirche ist das Brautpaar verantwortlich. Die Dekoration ist nach der Trauung wieder zu entfernen. Zudem ist es nicht erlaubt, in der Kirche Blumen, Reis oder Ähnliches zu streuen.
4.5 Fotografieren
Fotografieren und filmen während der Trauung ist nur nach Absprache mit der Pfarrperson möglich und ist auf ein Minimum zu beschränken.
4.6 Musik
Der Gottesdienst wird durch einen Organisten der Reformierten Kirche Kulm musikalisch begleitet. Für weitergehende musikalische Wünsche hat sich das Brautpaar mit der Pfarrperson abzusprechen. Wenn selber ein Organist organisiert werden möchte, ist bezüglich der Orgelbenützung vorab mit dem Orgelverantwortlichen Kontakt aufzunehmen. Weitere bzw. andere musikalische Begleitung der Trauung liegt im Ermessen des Brautpaares und ist direkt durch dieses zu entschädigen.
4.7 Kollekte
Es wird bei kirchlichen Trauungen eine Kollekte erhoben. Der Zweck dieser Kollekte wird vom Hochzeitspaar in Absprache mit der Pfarrperson festgelegt.
4.8 Apéro
Für einen eventuellen Apéro nach dem Traugottesdienst stehen Ihnen die Umgebung der Kirche und die kirchlichen Räumlichkeiten auf Wunsch zur Verfügung. Bitte nehmen Sie für Besichtigungen oder organisatorischen Fragen rechtzeitig mit den entsprechenden Sigristen Kontakt auf. Beachten Sie zudem das Raumbenützungsreglement der Reformierten Kirche Kulm.
4.9 Gebühren
Für Mitglieder der Reformierten Kirche Kulm entstehen keine Kosten (Ausnahme Apéro und auswärtige Musiker).
Für die Trauung eines Brautpaares, welches nicht der Reformierten Kirche Kulm angehört, werden folgende Gebühren erhoben:
Benützung der Kirche Unterkulm | Fr. 400.— |
Benützung der Kirche Teufenthal | Fr. 350.— |
Pfarrperson der Reformierten Kirche Kulm | Fr. 600.— |
Kirchensigristin/Kirchensigrist | Fr. 100.— |
Organistin/Organist | Fr. 230.— |
Orgelbenutzung durch Dritte | Fr. 100.— |
Siehe 4 Trauung ab Seite 7